Korrespondenz Behörden

Email Landratsamt Dachau, vom 02.03.2021

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

wie telefonisch besprochen, bestätige ich Ihnen, dass Ihre Tanzschule als außerschulische Bildungseinrichtung zu sehen ist.

Beachten Sie, dass diese Auffassung geändert werden kann, wenn anderslautende Weisungen von übergeordneter Stelle kommen sollten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Holland

Oberregierungsrat

 

Landratsamt Dachau

Email DBfT, vom 24.02.2021

 

Lieber Mitglieder,

 

die Änderung des § 20 der 11. BayIfSMV zum Thema Berufliche Aus- und Fortbildung, außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen trat mit Wirkung zum 22.02.2021 in Kraft – siehe § 2 Satz 2 Nr. 2 der Änderungsverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-112/).

 

Nach diesem Wortlaut sind in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschritten wird, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung unter Einhaltung der hygienerechtlichen Voraussetzungen in Präsenzform zulässig.

 

Wichtig ist zu betonen, dass die Kultusministerkonferenz unsere letztjährige Forderung nach einer rechtssicheren Einordnung unserer Schulen für künstlerischen Tanz noch nicht abschließend beschieden hat, weswegen die Einordnung in den außerschulischen Bereich immer noch in der Domäne der örtlichen Behörden liegt. Das führt leider immer noch zu unterschiedlichen Auslegungen. Die Umsatzsteuerbefreiung ist, wie wir bereits mehrfach betont haben, für die gegenwärtige Lage im Sinne des Infektionsschutzgesetzes formell leider nicht ausreichend, sie ist aber ein sehr plausibles Indiz.

 

In § 27 Absatz 2 BayIfSMV wird den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden das Recht eingeräumt, Ausnahmegenehmigungen auf Antrag zu erteilen.

 

Deswegen würden wir Ihnen raten – sofern nicht bereits geschehen – bei Ihrer zuständigen örtlichen Behörde einen Antrag auf Klärung, bzw. Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften im Sinne einer außerschulischen Bildungseinrichtung zu stellen.

 

Nutzen Sie dafür das juristisch erstellte Schreiben, das wir Ihnen bereits im Herbst zur Verfügung gestellt haben und nun aus aktuellem Anlass angepasst wieder beilegen.

 

In der Hoffnung auf eine positive Weiterentwicklung, verbleiben wir

mit tänzerischen Grüßen

 

Dr. Jaš Otrin und Beate Vogel

 

Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.
Geschäftsstelle
Hansastr. 72
44137 Dortmund

 

Mein Brief an den Bundestag, vom 27.11.2020

 

 

Hallo Genosse Michael Schrodi,

 

ich brauche jemanden, der sich für  unser dringendes Anliegen, wie ausführlich unten in meiner Mail beschrieben, einsetzt.

 

Die Ämter in Bayern „schwimmen“, müssen eigenverantwortlich entscheiden, trauen sich nicht uns differenziert einzuordnen. Beamte, die sich für uns einsetzen weil sie verstehen um was es geht, riskieren Einiges, da es keine klare Weisung von der Bayerischen Staatsregierung gibt. Immer noch nicht, trotz des großen Aufkommens an Anfragen von Ballettschulen für die Behörden während des 1. Lockdowns.

 

Meine Schule hatte im 2. Lockdown ab 02.11.20 geschlossen, nach Einordnung in §10, dann am 12.11.20 nach §20 wieder geöffnet, dann seit 23.11.20 in §10 wieder geschlossen.

 

Am 27. Mai hatte ich eine Mail vom Landratsamt Dachau erhalten, dass ich laut Ust- Befreiung nach §4 Nr.21 a-bb als berufsvorbereitend eingestuft werde, was man mir am 03.11.20 unverständlicherweise nicht wieder ausstellen wollte.  Gerne kannst du dazu zur besseren Nachvollziehbarkeit die Korrespondenz auf meiner Homepage unter „Corona Politik“ verfolgen.

 

Ich bin seit Jahren engagiertes SPD Mitglied in Markt Indersdorf und ich frage mich, warum kein Politiker der SPD in meinem Landkreis Interesse an einem Thema hat, so wie ich von Hartmanns Büro in Dachau schon im 1. Lockdown nur eine kurze Mitteilung erhielt , nicht zuständig zu sein.

Die SPD hat für uns als Künstler*innen die Mitgliedschaft in der KSK  und ebenso die oben erwähnte Umsatzsteuerbefreiung ermöglicht und laufend für die Erhaltung  beider gekämpft. Dort gelten wir als berufsausbildende und nicht ausschließlich der Freizeit dienenden Schule. Am 27. Mai 2020 vom Landratsamt bestätigt, im 2. Lockdown verweigert.

 

Wir würden unsere Ballettschulen nie aufrechterhalten können ohne diese beiden geschafften Vorteile für Künstler.

Stößt es dir da nicht auf, dass wir „Schulen für künstlerischen Tanz“  auf diese Errungenschaften der SPD, in §10 unter Sport als nicht benannter !Unterpunkt! bei Turnier-Tanzsportschulen eingeordnet werden, die nicht künstlerisch arbeiten, keine Balletttänzer*innen ausbilden, keine USt-Befreiung erhalten und auch als Sportler niemals in die KSK aufgenommen werden dürften. Wir mussten im Antrag glaubhaft u.a. durch einen akademischen Abschluss beweisen, keinen Sport zu unterrichten.

 

Wir leitenden Pädagog*innen sind , ob persönlich miteinander bekannt oder nur seit dem 1. Lockdown in ständigem Kontakt, am Ende.

hubWir sehen kein Licht. Wir fühlen uns ignoriert, allein gelassen. Wir müssen jeweils monatlich aufs Neue die Anträge auf mit einem kostenpflichtigen Steuerberater einreichen und erhalten die Zahlungen dann Mitte Januar, wenn überhaupt, sie sind ja nicht rechtspflichtig. Wie viele Monate denkst du, können das Ballettschulen mit Ihren Kinder-und Familienfreundlichen Beiträgen und daher wenig oder keinen Rücklagen, aushalten?

 

Sind das immer unsere Themen in der SPD gewesen: Familien – und Sozialpolitik?

 

Ich bin enttäuscht und wütend und damit nicht alleine. Allein meine Bildung und Erziehung bewahrt mich davor mich den Dummen anzuschließen, den Verschwörungstheoretikern (abschreckend!) zu glauben oder die Mitgliedschaft in der SPD gegen eine in der AfD einzutauschen. Wenn die demokratischen Parteien jetzt nichts gegen die Nöte ihrer Wähler unternimmt, sehe ich schwarz für die Ergebnisse der kommende Bundestagswahl.(s. Landtagswahl NRW, da komme ich, aufgewachsen als SPD-Kind, her)

Ich habe Genosse Florian Hartmann- OB Dachau, ebenfalls ein Schreiben mit der Dokumentation der Vorgänge/ Antworten von Bund und Ländern vom 1. Und 2. Lockdown zukommen lassen.

 

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen. Gerne auch an meine private Mailadresse: brigitte@tanzart-ballett.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Seizer-Kotzian

   
 
 

 

1. Rückantwort aus dem Bundestag, vom 30.11.2020

Betreff: WG: TANZ ART Markt Indersdorf, Brigitte Seizer-Kotzian, SPD Mitglied

 

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

liebe Brigitte,

 

herzlichen Dank für Ihre E-Mail.

 

Ich werde mit Michael Schrodi besprechen, was hier zu tun ist und wie wir Sie unterstützen können. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frauke Gebert

 

Michael Schrodi, MdB

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

2. Rückantwort aus dem Bundestag, vom 27.01.2021

Betreff: WG: TANZ ART Markt Indersdorf, Brigitte Seizer-Kotzian, SPD Mitglied



Liebe Brigitte,

 

bitte entschuldige, dass ich mich erst heute bei Dir melde.

 

Corona ist ein gefährlicher und potenziell tödlicher Virus, der von allen Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Politik viel abverlangt. Die Einschränkung von Kontakten gehört leider dazu. Seit dem zweiten Lockdown wurden wiederum Maßnahmen ergriffen, um Kontakte noch mehr zu beschränken als bisher. Und selbst jetzt, wo die Zahlen bayernweit auf einem besseren Weg sind, ist weitere Vorsicht angeraten und ein Ende der Maßnahmen am 14. Februar noch nicht in Stein gemeißelt.

 

Landrat Löwl hat mit seiner Einstufung gemäß der 9. Infektionsschutzverordnung Bayern richtig gehandelt und da gibt es nach meinem Dafürhalten auch keinen Spielraum. Letztendlich ist es eine Entscheidung des Freistaats und der Bayerischen Staatsregierung - insofern solltest Du auch in der SPD-Landtagsfraktion um Unterstützung bitten. Bildungspolitische Sprecherinnen sind Simone Strohmayr und Margit Wild. Sie könnten Deine Ansprechpartner sein oder Dein Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten.

 

Gerne hätte ich Dir positivere Nachrichten geschickt.

Ich hoffe für uns alle, dass die Zeiten besser werden.

 

Mit solidarischen Grüßen

Michael Schrodi

 

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Michael Schrodi, MdB

 

Meine Rückantwort an den Bundestag, vom 01.02.2021

Hallo Michael,

danke für deine Antwort und den Kontakt in der Landesregierung. Ich hatte gehofft, dass du in deiner Position dort was anregen kannst. Schade, dass dir das wohl nicht möglich ist.


Für mich und andere noch übrig gebliebene Ballettschulen in Deutschland ist das in meiner Mail angesprochene Thema kein

Corona-Thema sondern ein grundsätzliches, kulturpolitisches.

 

Es ist nur die Einstellung uns gegenüber durch Corona deutlich geworden. Das wir schließen mussten war definitiv eine richtige Entscheidung. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Landrat Löwl die Macht hat innerhalb der Pandemie gegen die Verordnung zu entscheiden oder zu handeln. Ich mache ihm da in keiner Weise einen Vorwurf.
Es darf nicht sein, dass wir weiterhin nicht zu den Bildungseinrichtungen gehören, Musikschulen und Fahrschulen aber schon. Das ist abwertend unserer Branche gegenüber und ich will das nicht immer wieder erleben.
So wird es aber sein, wenn es in den nächsten Wochen wieder um Lockerungen geht.
Wir werden, wie bereits im Frühjahr 202 die letzten sein, die wieder öffnen dürfen, nach den Musikschulen, nachdem wir im November schon 6 Wochen vor ihnen schließen mussten, unabhängig von unserem Ausbildungsauftrag.
Was nicht nachvollziehbar ist, dass bis Mitte Dezember in den Musikschulen und Kunstschulen in Deutschland weitgehend der Bewegungsunterricht erlaubt war, obwohl dort das Hauptmerkmal und Erwerb woanders liegt und daher ein Verbot besser zu verkraften wäre als in unseren Schulen. Dasselbe gilt für den Verzicht auf den Sportunterricht (Nebenfach) an den Schulen, der unter schlechteren Hygienebedingungen als in unseren Ballettschulen bis dahin stattfinden durfte. Dazu habe ich meine Schülerinnen auch einige Lehrerinnen aus verschiedenen Schulen immer wieder befragt. Eine Lehrerin hat von sich aus mein Abstandskonzept mit großzügig aufgeklebten Kästchen am Boden sogar in die Turnhalle ihrer Schule übertragen.
Da ist das Argument für das Verbot des Gruppenunterrichts mit Bewegung in geschlossenen Räumen aus Sicherheitsgründen doch nicht mehr nachvollziehbar.
Es hört nicht auf ungerecht und undurchdacht auf uns zu wirken, bis sich jemand der Sache annimmt und sich für uns einsetzt. Auch wenn es, wie bereits geäußert, innerhalb dieser gewünschten, gerechteren Einordnung als außerschulische Bildungseinrichtung zu einer sachlich begründeten Schließung in Pandemiezeiten kommt und das dann wirklich für ALLE  Institutionen mit Bewegungsstunden gilt.
Seit fast einem ganzen Jahr, in dem bis zur Öffnung vielleicht im April, dann 8 von 12 Monaten mein Betrieb stillgelegen hat, kämpfen wir und es ist nichts passiert.

Liebe Grüße
Brigitte

 

Benachrichtigung des

Bayerischen Staatsmenisteriums für Wissenschaft und Kunst

Bayr.Staatsmenisterium.pdf
PDF-Dokument [332.6 KB]

Brief vom 26.11.2020 auf Antwort des Büros OB-Dachau

Hallo Herr Hartmann,

 

ich bin nicht daran interessiert mit aller Macht meine Ballettschule zu öffnen. Daher brauche ich auch nicht unbedingt einen positiven Bescheid. Das ist nicht das Thema meiner Mail an Sie. Ich brauche jemanden, der sich für  unser Anliegen, wie ausführlich in meiner Mail beschrieben, einsetzt.

Die Ämter in Bayer „schwimmen“, müssen eigenverantwortlich entscheiden, trauen sich nicht uns differenziert einzuordnen. Beamte, die sich für uns einsetzen weil sie verstehen um was es geht, riskieren Einiges, da es keine klare Weisung von der Bayerischen Staatsregierung gibt. Immer noch nicht, trotz des großen Aufkommens an Anfragen von Ballettschulen für die Behörden während des 1. Lockdowns.

Meine Schule hatte im 2. Lockdown ab 02.11.20 geschlossen, nach Einordnung in §10, dann am 12.11.20 nach §20 wieder geöffnet, dann seit 23.11.20 in §10 wieder geschlossen.

Am 27. Mai hatte ich eine Mail erhalten, dass ich laut Ust- Befreiung nach §4 Nr.21 a-bb als berufsvorbereitend eingestuft werde, was man mir am 03.11.20 unverständlicherweise nicht wieder ausstellen wollte.  Gerne können Sie dazu zur besseren Nachvollziehbarkeit die Korrespondenz auf meiner Homepage unter „Corona Politik“ verfolgen.

Sogar Berlin (bkm, Ref.22) hatte mehr für unser Anliegen, mehr Interesse als die lokale Politik und hat mir, obwohl nicht zuständig zwei Stunden nach Erhalt derselben Mail  eine ausführliche, emphatische Antwort gesendet.

Ich bin seit Jahren engagiertes SPD Mitglied in Markt Indersdorf und ich frage mich, warum kein Politiker der SPD in meinem Landkreis Interesse an einem Thema hat, so wie Sie mir auch im 1. Lockdown nur eine kurze Mitteilung gesendet haben , nicht zuständig zu sein.

Die SPD hat für uns als Künstler*innen die Mitgliedschaft in der KSK  und ebenso die oben erwähnte Umsatzsteuerbefreiung ermöglicht und laufend für die Erhaltung  beider gekämpft. Dort gelten wir als berufsausbildende und nicht ausschließlich der Freizeit dienenden Schule. Am 27. Mai 2020 vom Landratsamt bestätigt, im 2. Lockdown verweigert.

Wir würden unsere Ballettschulen nie aufrechterhalten können ohne diese beiden geschafften Vorteile für Künstler.

Stößt es Ihnen da nicht auf, dass wir „Schulen für künstlerischen Tanz“  auf diese Errungenschaften der SPD, in §10 unter Sport als nicht benannter !Unterpunkt! bei Turnier-Tanzsportschulen eingeordnet werden, die nicht künstlerisch arbeiten, keine Balletttänzer*innen ausbilden, keine USt-Befreiung erhalten und auch als Sportler niemals in die KSK aufgenommen werden dürften. Wir mussten im Antrag glaubhaft u.a. durch einen akademischen Abschluss beweisen, keinen Sport zu unterrichten.

 

Wir leitenden Pädagog*innen sind , ob persönlich miteinander bekannt oder nur seit dem 1. Lockdown in ständigem Kontakt, am Ende.

Wir sehen kein Licht. Wir fühlen uns ignoriert, allein gelassen. Wir müssen jeweils monatlich aufs Neue die Anträge auf mit einem kostenpflichtigen Steuerberater einreichen und erhalten die Zahlungen dann Mitte Januar, wenn überhaupt, sie sind ja nicht rechtspflichtig. Wie viele Monate glauben Sie, können das Ballettschulen mit Ihren Kinder-und Familienfreundlichen Beiträgen und daher wenig oder keinen Rücklagen, aushalten?

Sind das alles nicht die Themen die SPD gewesen: Familien – und Sozialpolitik?

Ich bin enttäuscht und wütend und damit nicht alleine. Allein meine Bildung und Erziehung bewahrt mich davor mich den Dummen anzuschließen, den Verschwörungstheoretikern (abschreckend!) glauben oder die Mitgliedschaft in der SPD gegen eine in der AfD einzutauschen. Wenn die demokratischen Parteien jetzt nichts gegen die Nöte ihrer Wähler unternimmt, sehe ich schwarz für die Ergebnisse der kommende Bundestagswahl.(s. Landtagswahl NRW, da komme ich, aufgewachsen als SPD-Kind her)

 

Ich werde ebenfalls Herrn Michael Schrodi ein Schreiben mit der Dokumentation der Vorgänge/ Antworten von Bund und Ländern vom 1. Und 2. Lockdown zukommen lassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Seizer-Kotzian

26.11.2020 Antwort Büro OB-Dachau auf Brief

(siehe Statement) 

Anerkennung und Erwähnung der "Schulen für künstlerischen Tanz"

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

zu meinem Bedauern kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen. Die zuständige Behörde für Ihr Anliegen ist das Landratsamt. Wie ich sehen konnte, habe Sie sich dort ebenfalls hingewandt. Die Stadt Dachau darf die von Ihnen beantragte Anerkennung leider nicht aussprechen.

 

Ich hoffe, Sie erhalten von der zuständigen Stelle bald einen positiven Bescheid.

 

Freundliche Grüße

Florian Hartmann

Oberbürgermeister

_____________________________________

Stadt Dachau

OB-Büro

Die Schule für künstlerischen Tanz 'TANZ ART'

ist ab 24. November 2020 geschlossen!

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

Aufgrund der Änderung des § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV mit Wirkung v. 13.11.2020 ist zum Zwecke der Ausübung des Individualsports nur der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zulässig. Dies betrifft auch Tanzschulen.

 

Da der Betrieb und die Nutzung auch von „anderen Sportstätten“ untersagt ist, betrifft die Schließung nun auch Fitnessstudios, Tanzschulen EMS- Studios.

 

Mit freundlichen Grüßen

Abteilungsleiter 3

Landratsamt Dachau

Die Schule für künstlerischen Tanz 'TANZ ART'

hat ab Montag, 16. November 2020, wieder geöffnet!!!

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

bezugnehmend auf unser soeben geführtes Telefongespräch darf ich Ihnen hiermit bestätigen, dass nach eingehender Prüfung hier im Landratsamt Ihre „Schule für künstlerischen Tanz“ als berufsvorbereitende Institution den „Außerschulischen Bildungsangeboten“ nach § 20 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zuzuordnen ist und Ihre Unterrichte unter Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienevorschriften/-maßnahmen weiterhin durchgeführt werden können.

Insofern ist hier eine eindeutige Abgrenzung zu (reinen) Tanzschulen vorzunehmen, die derzeit ja den Bestimmungen für den Individualsport nach § 10  der 8. BayIfSMV unterliegen.

 

Ich wünsche Ihnen allen viel Erfolg und: Bleiben Sie alle gesund!

 

Freundliche Grüße aus dem Landratsamt Dachau

Schreiben Landratsamt Dachau vom 9. November 2020

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

der Betrieb von Tanzschulen (Ballett gehör dazu) ist ausdrücklich in § 10 Abs. 3 der 8.BayIfSMV geregelt. Die Maßgaben, nach denen die Tanzschulen geöffnet und betrieben werden dürfen, richten sich nach § 10 Abs. 1 S. 1. 8. BayIfSMV. 

 

Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 der 8. BayIfSMV ist die Ausübung von Individualsportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist grundsätzlich nur für diesen Zweck zulässig (vgl. § 10 Abs. 3 der 8. BayIfSMV).

 

Das heißt die jeweilige Sportstätte darf zeitgleich demnach nur allein, zu zweit oder von den Angehörigen eines Hausstands genutzt werden.

 

Der Begriff der Sportstätte ist dabei als räumlich-funktionale Einheit anzusehen, die der Ausübung des jeweiligen Individualsports dient. Das bedeutet, dass große Sportstätten (z. B. Tennishallen, Leichtathletikhallen, Tanzschulen oder entsprechende Freiluftsportanlagen) ggf. mehrere solcher abgrenzbarer Sportstätten umfassen können, wenn sich die einzelnen individuellen Sportstätten tatsächlich räumlich und funktional voneinander unterscheiden lassen (z. B. einzelne Tennisplätze in einer Tennishalle, einzelne Tanzflächen in einer Tanzschule, die Laufbahn/der Kugelstoßbereich/die Weitsprunggrube in einer Leichtathletikhalle).

 

Mit freundlichen Grüßen

Abteilungsleiter 3

Landratsamt Dachau

Anfrage TANZ ART 2. und Antwort Landratsamt Dachau vom 3. November

Sehr geehrter Herr Mayer,

 

aus aktuellem Anlass bitte ich Ihr Schreiben vom 27. Mai 2020, meine „Schule für künstlerischen Tanz“ TANZ ART betreffend, als berufsvorbereitende Institution erneut zu bestätigen. Ich erbitte eine Bezugnahme auf die, in dem Ihnen bereits vorliegendem Bescheid der Regierung Oberbayern über die in der Umsatzsteuerbefreiung §4 Nr.21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, für den Unterricht der Ballettschule TANZ ART aufgezeigten und als berufsvorbereitend definierten Unterrichtsfächer.

 

Schulen für künstlerischen Tanz/Ballettschulen fanden in der „Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 30. Oktober 2020 bisher keine Erwähnung, wie teilweise in anderen Bundesländern, u.a. Mecklenburg -Vorpommern und Hamburg geschehen.

Es sind unter §20 „Außerschulische Bildung“, zu denen ich laut o.g. Bescheid gehöre, ausschließlich Musikschulen, die VHS und Fahrschulen erwähnt.

Da an meiner Schule zu keiner Zeit Unterricht in Sport oder Standard- und Lateintänzen stattfindet sondern die Vermittlung des künstlerischen Tanzes, bin ich definitiv unter §10 „Sport“ auch nicht angesprochen.

 

Daraus ergibt sich für mich keine Veranlassung meine Schule zu schließen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Brigitte Seizer-Kotzian

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

leide sieht die 8. Verordnung keine Zulässigkeit von Aus- und Fortbildungen vor. Hier unterscheidet sich die 8. Verordnung von der 7-ten, auf die Sie Bezug nehmen.

 

§20 (außerschulische Bildungsnagebote) ist hier nicht einschlägig, da hier lediglich schulbegleitende Bildung gemeint ist.

 

Damit kann Ihre Tanzschule leider nicht betrieben werden.

Es tut mit leider, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Abteilungsleiter 3

Landratsamt Dachau

Antwort vom Landratsamt Dachau, 27. Mai 2020

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

im Namen und Auftrag von Herrn Dr. Holland, Abteilungsleiter 3 -Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung-, darf ich Ihnen bzgl. ihres mitgeteilten Sachverhalts folgende Rückmeldung geben.

 

Nach rechtlicher Würdigung ihrer Nachricht vertreten wir die Ansicht, dass der Betrieb ihrer Tanz- und Ballettschule ausschließlich zur Aus- und Fortbildung nach § 16 Abs. 3 Satz 1  4 BayIfSMV zulässig ist. Explizit möchten wir darauf hinweisen, dass die allgemeinen Hygienevorschriften (Abstandsregelungen, u.v.m.) einzuhalten sind.

Andere, als berufsorientierte, Kurse sind aktuell aufgrund der 4. BayIfSMV noch nicht zulässig.

 

Im Übrigen möchte wir Sie darauf hinweisen, dass ab 08. Juni weitere für Sie interessante Lockerungen durch die gestrige Ministerratstagung beschlossen worden sind.

Anbei erhalten Sie den entsprechenden Ausschnitt aus dem Newsletter des bayerischen Innenministeriums:

 

Mit freundlichen Grüßen

Regierungsoberinspektor

 

Landratsamt Dachau

stellv. Leiter Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bgm.-Zauner-Ring 11

85221 Dachau

Tel.: 08131/74-486

Fax: 08131/74-11 486

Anerkennung und Erwähnung der "Schulen für künstlerischen Tanz"

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es gibt offensichtlich ein Missverständnis zwischen den Künstlern, die zukünftige Tänzer*innen und Tanzpädagogen*innen ausbilden, und den zuständigen Behörden.

Wir fordern in erster Linie, dass wir als existent erfasst werden. Wir verwehren uns zu Recht, und ohne Bewertung dagegen, als Unterpunkt des Tanzsports eingeordnet zu werden. Die, als willkürlich empfundene Zuordnung und Interpretation vieler Ämter der §10 und §20, folgt keiner nachvollziehbaren Logik oder einem erkennbaren System. Wir wollen die Anerkennung als Künstler*innen, die mittels der Lehre des künstlerischen Tanzes für die Vorausbildung  junger Tänzerinnen und Tänzer sorgt. Wie viele von Ihnen gehen abends ins Nationaltheater, Theater am Gärtnerplatz, das Deutsche Theater schauen Ballette, Opern, Operetten, Shows an und beklatschen Tänzer* innen, Comedians, Schauspieler. All diese Talente erkennen und fördern wir und tragen so zur vielfältigen Kulturlandschaft in Deutschland bei. Wir haben Anerkennung statt Missachtung verdient. Man bekommt den Eindruck, dass kein Politiker und keine Partei weder auf Landes-noch auf Bundesebene sich für das interessiert, was in unseren Schulen passiert. Wir sind wichtig für die Zukunft junger Künstler, Entdeckung von Talenten, organisieren große Schulaufführungen, zeigen unsere Choreografien öffentlich in Theatern. Wir sind Künstler, wir sind in der Künstlersozialkasse, wir gelten als berufsvorbereitend und nicht zu den Freizeiteinrichtungen, wir geben keinen Unterricht in Standart-und Lateintänzen, veranstalten keine Wettkämpfe oder Turniere, wir sind kein Verein  und erhalten auch von keiner Einrichtung, keinem Amt Fördergelder oder sonstige finanzielle Unterstützung. Wir unterrichten also in unseren Schulen mit Sicherheit keinen Sport!

Wir leisten mit Professionalität und Leidenschaft einen großen, oft schlecht bezahlten Beitrag zum Kulturleben, auch international.

Warum müssen wir so sehr darum kämpfen in den Verordnungen erwähnt zu werden!?

Es ist sicher weniger aufwändig uns jetzt nachträglich zu benennen, wie getätigt in Baden Württemberg durch die Aufnahme des Wortes „Ballettschule“, gültig ab 4. November 2020.

Jetzt muss jedes Ordnungsamt in den Landkreisen auf eigenes Risiko entscheiden oder auf eine Rückversicherung und Entscheidung bei der Regierung Oberbayern warten, da keine Rechtssicherheit bestehen zu scheint. Eine kleine Änderung in der Verordnung  könnte dem derzeitig sehr bemühten, konfus wirkenden, zeit - und nervenaufreibenden Vorgehen der Ämter zu Erleichterung und Klarheit zu verhelfen.

 

- Wir erkennen die Notwendigkeit des 2. Lockdowns an!

- Wir fordern die Einordnung unserer Schulen als außerschulisches Bildungsangebot und die Gleichstellung mit anderen berufsvorbereitenden Schulen, wie Musikschulen,  für jetzt  und  für die Zukunft!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Seizer-Kotzian 

Antwort aus Berlin 

Sehr geehrte Frau Seizer-Kotzian,

 

unser Haus kann Ihre Beschwerde nur zur Kenntnis nehmen. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen, die im Zusammenhang der Bekämpfung der Corona-Pandemie durch die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Länder abgestimmt werden, erfolgt in der Verantwortung der Länder. Und Sie haben dabei natürlich Recht – oft reicht ein einziges Wort, um Klarheit zu schaffen. Die Gleichsetzung von Kultur und Freizeit, die in der Runde mit den Ministerpräsidenten ausgesprochen wurde, war sicherlich unbedacht und in der Sache ärgerlich. Wir haben uns als Haus dafür stark gemacht, dass die Belange der Kultur in der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes nunmehr angemessen berücksichtigt werden.

Sie sprechen noch ein anderes Problem an – in allen Corona-Hilfsmaßnahmen schaut man mehr oder weniger auf den Erhalt der kulturellen Infrastruktur und die Ermöglichung von Beschäftigung. Aber die Belange der in der Ausbildung befindlichen jungen Menschen – und hier ist der Tanz noch in einer wirklich besonderen Situation werden so gut wie nie reflektiert. Der Bund ist für Ausbildung zwar nicht zuständig, aber wir sehen natürlich auch, wie einem Jahrgang ein quasi ein Jahr der kostbaren Zeit des kurzen Tänzerlebens verloren geht. Und der Druck auf den Arbeitsmarkt wird dann im kommenden Jahr noch schärfer. Umso ärgerlicher, wenn man nicht alle Möglichkeiten nutzen kann, die Ausbildung fortzusetzen. Wir haben dies gestern gerade in eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Fachleuten diskutiert. Auch wenn wir noch keine Lösung haben, bin ich aber schon mal froh, dass das Bewusstsein für das Problem auch in den Verwaltungen geschärft wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Martin Eifler
Referat K 22 - Musik, Darstellende Künste
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Köthener Straße 2

10963 Berlin

Tel: 03018/681-44207

E-Mail: martin.eifler@bkm.bund.de

Überbrückungshilfen für Soloselbstständige

Überbrückungshilfen für Soloselbstständige, können nur über das Elster-Portal beantragt werden.

Hierzu bitte über das Portal registrieren und auf den Post-Code warten (Postweg 3-5 Tage).

Erst dann kann man den Antrag ausfüllen und weiter zur Beantragung der November,- Dezember,- oder gar Januarhilfen gelangen.

Der Clou: Website ist derzeit wegen Wartungsarbeiten nicht abrufbar

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